Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten
Was ist bei einer Gebotsabgabe zu bedenken?
- Mindestens eine halbe Stunde steht zum Bieten zur Verfügung.
- Mit einem gültigen Personalausweis oder Pass müssen sich Bieter ausweisen.
- Eine notariell beglaubigt Bietvollmacht ist vorzulegen, wenn für eine nicht im Termin anwesende Person geboten werden soll.
- Eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des veröffentlichten Verkehrswertes, und zwar entweder durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch einen Bundesbankscheck oder einen Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt wurde.
- Einen aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums (nicht älter als 2 Wochen) ist vorzulegen, wenn für eine Firma Gebote abgegeben werden sollen.
- Bei Gebotsabgabe durch eine GbR ist zu beachten, dass dem Gericht und dem Grundbuchamt der Gesellschafterbestand und die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter nachgewiesen werden müssen. Sollte das nicht in ausreichender Form nachgewiesen werden, müssen Vertreter einer GbR damit rechnen, dass Ihr Gebot (für die GbR als Erwerberin) zurückgewiesen wird.
Wie läuft ein Versteigerungstermin in der Regel ab?
- Es werden die anwesenden Beteiligten festgestellt.
- Die erfolgten Forderungsanmeldungen pp. werden bekannt gemacht.
- Das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden festgesetzt.
- Es beginnt die halbstündige Bietzeit.
- Die Gebote werden mündlich abgegeben. Es können auch Bietgemeinschaften (wie z.B. ein Ehepaar) bieten.
- Im 1. Termin müssen im Endeffekt mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden, da sonst das Eigentum nicht übertragen werden darf. Der Gläubiger hat zu jeder Zeit und unabhängi g von der Höhe des Gebotes die Möglichkeit, das Verfahren einstweilen einzustellen bzw. aufzuheben. Bis zu einem Gebot von 70% hat der Gläubiger im ersten Termin eine zusätzliche Möglichkeit die V ersagung des Zuschlages zu beantragen.
Was und wann müssen Sie zahlen, wenn Sie Meistbietender werden?
Sie müssen erst im so genannten Verteilungstermin (ca. sechs Wochen nach der Versteigerung) zahlen. Sie müssen entrichten:
- Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten Bietsicherheit
- 4% Zinsen auf ihr Meistgebot für ca. 6 Wochen
- Gerichtskosten für den Zuschlagbeschluss
- Grunderwerbssteuer auf ihr Meistgebot
- Kosten für die Eintragung im Grundbuch
- Ggf. die Abträge für von Ihnen übernommene Grundpfandrechte
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist seit Mitte des Jahres 2007 Landessache und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein. Sie liegt in der Regel zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.