Informationen für Bietinteressenten
Ort der Versteigerung
Die Zwangsversteigerungen finden meist im Hauptgebäude des Amtsgerichtes statt. Den Ort und den Zeitpunkt (Zwangsversteigerungstermin) finden Sie in der „Amtlichen Bekanntmachung“ des Amtsgerichtes.
Versteigerungstermin
Bekanntmachungsteil, Bietstunde und Verhandlung über den Zuschlag sind die drei Phasen des Zwangsversteigerungstermins.
Verkehrswertgutachten
Sie enthalten Angaben über Lage, Größe, baulichen Zustand, baubehördliche Auflagen und Wertermittlung der Zwangsversteigerungsobjekte. Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie auf unserer Internetseite, soweit uns diese Informationen vorliegen.
Grundstück
Angaben über das Grundstück sind den Grundbuchdaten zu entnehmen.
Besichtigung
Besichtigungen der Zwangsversteigerungsobjekte sind nur mit Zustimmung der Eigentümer, Mieter oder Pächter möglich. Termine müssen selbstständig vereinbart werden.
Verkehrswert
Das Amtsgericht legt bei einer Zwangsversteigerung den Wert meist auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens fest. Er wird durch den Preis bestimmt, der sich auf den Zeitpunkt der Wertermittlung bezieht. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bezieht sich der Wert der zu erzielen wäre nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne persönliches Interesse, unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne persönliche Haftung durch den Sachverständigen.
Eigentumsübergang
Eigentümer werden Sie, wenn Sie als Meistbietender den Zuschlagsbeschluss erhalten. Nach dem Zuschlagsbeschluss können Sie frei über das Objekt verfügen. Später folgt die Grundbucheintragung, die nur deklaratorische Wirkung hat und nach Eingang der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vollstreckungsgericht veranlasst wird.
Verteilungsverfahren
Ein Verteilungsverfahren tritt in Deutschland kraft Gesetzes ein, wenn bei einer Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt wird. Ca. 4 bis 8 Wochen nach der Zuschlagserteilung findet der Verteilungstermin statt. Zu diesem Zeitpunkt muss dann, das von Ihnen abgegebene Gebot, abzüglich der von Ihnen bereits in der Bietstunde hinterlegten Sicherheitsleistung, an das Gericht gezahlt werden. Das Bargebot ist vom Zuschlag an bis einen Tag vor dem Verteilungstermin mit 4% zu verzinsen. Die Zinspflicht endet, wenn der Betrag unter Verzicht auf Rücknahme hinterlegt wird.