land-/ forstwirtschtl. Flächen in 84533 Marktl am Inn, K 7/22#1

Amtsgericht: Mühldorf a. Inn
Aktenzeichen: K 7/22#1
Objekttyp: land-/ forstwirtschtl. Flächen
Straße: Mangassen 43
PLZ Ort: 84533 Marktl am Inn
Verkehrswert: 400.000,00 EUR
Termin: 27.09.2024     09:30 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Die Internetveröffentlichung der Termine und die Kurzbeschreibung der Objekte erfolgt ohne Gewähr. Die Beschreibung der Objekte wurde aus dem jeweiligen Wertgutachten entnommen. Weder das Amtsgericht Mühldorf a. Inn noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Der Sachverständige ist nicht befugt, Objektauskünfte zu erteilen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers des Gutachtens gestattet.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Flur Mangassen, Waldfläche,

Wasserfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsflächein in Mangassen 43 in 84533 Marktl am Inn

  • Grundbuch: Marktlberg
  • Blatt: 551
  • Gemarkung: Marktlberg
  • Lfd. Nummer: 22 (TB: 2)
  • Grundstück- Flurstück: 663 zu 28.779 m²

 

Wertermittlungsstichtag: 30.05.23

Verkehrswert: 400.000€

 

Grundstücksbeschreibung

 

Lagebeschreibung: Marktl liegt im Landkreis Altötting, Regierungsbezirk Oberbayern, und Zeilarn im Landkreis Rottal-Inn, Regierungsbezirk Niederbayern. Das Anwesen (Flurnr. 622, Gemarkung Marktlberg) und die dazugehörigen Flurnummern (663, Gemarkung Marktlberg und 727, Gemarkung Schildthurn) liegen in der Streusiedlung Mangassen, rd. 5 km nördlich von Marktl sowie rd. 3 km südlich von Zeilarn. Mangassen liegt an der Kreisstraße AÖ 15 bzw. PAN 48 (Landkreiswechsel).

Zuschnitt: Der Zuschnitt ist unregelmäßig und hat eine längliche Ausrichtung. Der Grenzverlauf ist im Westen und Nordwesten unregelmäßig, im Bereich zum benachbarten Flurstück 622 weitgehend gerade. An zwei Seiten folgen die Grenzen dem jeweiligen Straßenverlauf mit Ausnahme eines kleinen dreieckigen Einschnittes im Bereich der Kreisstraße und mit vier kleinen Einbuchtungen entlang der Gemeindestraße. An der Nordostseite verläuft der Grenzverlauf wieder nahezu gerade.

Tatsächliche Nutzung:

  • 20.582 m² Grünland
  • 6.517 m² Fläche gemischter Nutzung
  • 1.312 m² Fließgewässer
  • 229 m² Ackerland
  • 139 m² Stehendes Gewässer

Bodenschätzung:

  • 14.623 m² Grünland (Gr), Lehm (L), Bodenstufe (III), Wasserstufe (2), Klimastufe 7,9° - 7,0° C (b), Grünlandgrundzahl 46, Grünlandzahl 39, Ertragsmesszahl 5703
  • 6.188 m² Grünland (Gr), Lehm (L), Bodenstufe (II), Wasserstufe (2), Klimastufe 7,9° - 7,0° C (b), Grünlandgrundzahl 55, Grünlandzahl 55, Ertragsmesszahl 3403

Gebäude: Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe

Klassifizierung: Gewässer III. Ordnung

Biotopkartierung: Anhand der Internetkarte (siehe Gutachten) ist aufgrund der roten Markierung zu sehen, dass der Graben mit dem Gewässer III. Ordnung entlang der Kreisstraße als Biotop eingestuft ist. Es handelt sich um die Hauptbiotopnummer 7743-0007 mit der Bezeichnung „Sumpfstorchschnabelsaum östlich Mangassen". Der Hauptbiotoptyp „Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan" herrscht zu 90 % vor, mit 10 % sind „Landröhrichte" angegeben. Die Erhebung wurde im Jahr 1987 vorgenommen. Eine zwischenzeitliche Veränderung der Biotopflächen kann nicht ausgeschlossen werden.

Erschließung: Die Straßenerschließung erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße, die von der vorbeiführenden Kreisstraße AÖ15/PAN48 abzweigt. Weitere Erschließungsleistungen weist das Flurstück nicht auf.

Planungs- und baurechtliche Situation: Das gegenständliche Flurstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach dem BauGB. Es befindet sich baurechtlich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Marktl in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt (Außenbereichsfläche; Flächen für die Landwirtschaft; Nebenstraßen, unbefestigte Wege; amtliches Biotop mit Nummer)

Einfriedung: Im Bereich der Offenställe gibt es Weidepanels, die die vorgelagerte Freifläche für die Pferde begrenzen. Das Flurstück ist größtenteils als Weidefläche mit Holzpfosten und Weidezaunbändern eingezäunt. Entlang der Straße sind die Flächen mit Holzriegel eingezäunt. Zusätzlich sind die Flächen mit einem Elektrozaun gesichert. Für die Weideflächenabgrenzungen, die nicht an Straßen grenzen, wurden teilweise Kunststoffpfähle verwendet.

 

Gebäudebeschreibung

 

Offenstall 1

Bauweise: Betonsteine auf einer Betonbodenplatte

Größe: rd. 3,5m x 12m

Wände: nicht verputzt

Dach: mit Ziegel eingedeckt; Die Dachkonstruktion zeigt Reparaturbedarf

Wasserversorgung: Eine Wasserleitung liegt nicht an. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Schlauch oder in den Wintermonaten mit Kanister.

Gliederung: Das nach Osten hin offene Gebäude gliedert sich in einen für die Pferde zugänglichen Bereich, der etwa 2/3 der Fläche einnimmt, und eine Lagerfläche

für Kleingeräte. Der für die Pferde zugänglich Teil ist nicht unterteilt und weist keine werterhöhende Ausstattung auf. Auf etwa der Hälfte des für die Pferde zugänglichen Bereiches wurde ein Lamellenvorhang als Witterungsschutz angebracht.

 

Offenstall 2

Bauweise: Holzständerbauweise

Größe: rd. 3,50m x 4m

Dach: mit Ziegel eingedeckt

Wasserversorgung: Eine Wasserleitung liegt nicht an. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Schlauch bzw. in den Wintermonaten mit Kanister und ist damit nicht

frostsicher.

 

Außenanlagen

 

Die Führanlage steht mit ca. 1/3 ihrer Fläche auf diesem Flurstück. Die Führanlage wurde ohne Berücksichtigung der Flurstücksgrenzen auf den Flurstücken 622 und 663, Gemarkung Marktlberg errichtet. Die Miststätte befindet sich neben der Führanlage. Auch sie erstreckt sich über die Flurstücke 622 und 663, Gemarkung Marktlberg.

 

Bauliche Außenanlagen:

  • Im Bereich zwischen der Führanlage und den Offenställen befindet sich ein Roundpen bzw. Longierzirkel (Durchmesser: ca 17m). Zum Roundpen und zum Reitplatz führt ein Weg, der mit Betonpflastersteinen belegt ist.
  • Im Bereich der Offenställe gibt es einen nach zwei Seiten offenen Unterstand mit einer Größe von rd. 3 m x 3 m.
  • Im Nahbereich der Offenställe wurden elf Sandpaddocks errichtet. Die Fläche ist nach Angabe drainagiert.
  • Auf dem Flurstück befindet sich ein Löschweiher, der sich etwa zur Hälfte auf dem bewertungsgegenständlichen Flurstück und zur Hälfte auf dem Grundstück des Nachbarn erstreckt. Der Weiher wird von einer gefassten Quelle, die sich auf einem Grundstück des Nachbarn befindet, gespeist. Bezüglich der Wasserleitung, die über die Flurstücke des Nachbarn verläuft, gibt es eine gegenseitige Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen ist. Die Wasserleitungen sind gemeinsames Eigentum. Das Überlaufwasser des Weihers wird in den Mangassener Graben geleitet. Eine am südlichen Weiherrand befindliche Blockhütte steht mit ihrem nördlichen Eingangsbereich auf dem Nachbargrundstück, und mit dem südlichen Bereich auf dem bewertungsgegenständlichen Flurstück. Die Hütte wird von beiden genutzt.