Einfamilienhaus in 56761 Hauroth, 14 K 22/22
Amtsgericht: | Cochem |
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Aktenzeichen: | 14 K 22/22 |
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Straße: | Kirchstraße 9 |
PLZ Ort: | 56761 Hauroth |
Verkehrswert: | 35.000,00 EUR |
Termin: | 21.10.2024 10:15 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Einfamilienwohnhaus mit Anbau und Nebengebäude bebaute Grundstück in 56761 Hauroth, Kirchstraße 9
- Grundbuch: Hauroth
- Blatt: 537
- Lfd. Nr. 1
- Gemarkung: Hauroth
- Flur: 10
- Flurstück-Nr.: 183
- Gebäude- und Freifläche zu 1.078 m²
Wertermittlungsstichtag: 02.03.2024
Verkehrswert: 35.000,00
Grundstücksbeschreibung
Miet- und Pachtsituation Das Bewertungsobjekt ist augenscheinlich seit längerer Zeit unbewohnt. Es wird unterstellt, dass Miet- oder Pachtverhältnisse nicht bestehen
innerörtliche Lage Das Bewertungsobjekt liegt im Bereich der alten Ortslage von Hauroth in Nachbarschaft zur Kirche. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Dienstleistungsbetriebe und weiterführende Schulen sind in Kaisersesch vorhanden. Öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) befinden sich in der Nähe an der Kirche.
Art der Bebauung und Nutzungen in der Straße und im Ortsteil überwiegend wohnbauliche Nutzungen; aufgelockerte, offene, ein- bis zweigeschossige Bauweise
Topografie leicht hängig, nach Südwesten ansteigend, rd. 520 m ü.NN
Erschließung, Baugrund etc.
Straßenart Dorfstraße, Straße mit geringem Anliegerverkehr
Straßenausbau voll ausgebaut, Fahrbahn aus Bitumen, Gehweg im Bereich des Bewertungsobjekts nicht vorhanden
Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung elektrischer Strom, Wasser aus öffentliche Versorgung; Kanalanschluss
Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten grenznahe Bebauung des Wohnhauses und des Anbaus im südwestlichen Bereich; Grenzbebauung des Anbaus im Bereich der südöstlichen Grundstücksgrenze und Grenzbebauung des Nebengebäudes an der nördlichen Grundstücksgrenze; Grundstück tlw. eingefriedet; Grenzbebauung auch auf den nördlich und südlich angrenzenden Grundstücken (Flurstücke Nr. 185 und 181/2)
Gebäudebeschreibung
Hinweis Begutachtung im Wesentlichen unter Augenscheinnahme von außen
Einfamilienwohnhaus mit Anbau
Art des Gebäudes Einfamilienwohnhaus (zweigeschossig, unterkellert, nicht ausbaubares Dachgeschoss (Annahme)) mit Anbau (eingeschossig, unterkellert mit 2 Kellergaragen (Annahme))
Baujahr 1950er Jahre (Annahme), Anbau teilweise älter (gemäß sach-verständiger Einschätzung)
Modernisierung Soweit im besichtigten Bereich erkennbar, wurde das Objekt seit den 1950er Jahren nicht wesentlich modernisiert. Dies wird auch für die nicht besichtigten Bereiche entsprechend unterstellt.
Außenansicht
- Hauptgebäude: vorgehängte Fassade mit Klinkerdekorplatten, Faserzement-platten hofseitig und giebelseitig sowie Naturschiefer garten-seitig in der Obergeschossebene, Erdgeschossebene garten-seitig mit verwittertem Putz; Sockel verputzt und teilweise mit Holz verkleidet
- Anbau: hofseitig glatt verputzt; rückseitig tlw. verputzt, tlw. Sichtmau-erwerk (Bruchstein)
Gebäudekonstruktion
Konstruktionsart massiv
Fundamente Bruchstein und Beton (Annahme)
Kellerwände Mauerwerk
Umfassungswände Mauerwerk
Innenwände Mauerwerk (Annahme auch im Obergeschoss)
Geschossdecken Betondecken (Annahme auch im Obergeschoss)
Treppen
- Treppe zum Obergeschoss: sehr einfache Holztreppe mit Holzgeländer, Holzschädlings-befall
- Treppe zum Dachraum: einfache Holzstiege (Annahme)
- Treppe zum Keller: Beton (Annahme)
Nutzungseinheiten, Raumaufteilung
- Erdgeschossebene: Flur, Küche, mindestens zwei Zimmer und Bad
- Obergeschossebene: nicht bekannt
- In der Erdgeschossebene wurde das Bad und ein Zimmer in den Anbau hineingebaut. In dem Zimmer befindet sich rückwärtig eine weitere Tür. Der Zugang zur Tür war versperrt, so dass nicht abschließend geklärt werden konnte, ob sich dahinter tatsächlich ein weiterer Wohnraum befindet.
Wohnung
Wohn- und Schlafräume
Bodenbeläge sehr einfache Kunststoff- und Textilbeläge (Annahme auch im Obergeschoss)
Wandbekleidungen Putz mit Anstrich bzw. einfache Tapeten, tlw. Gipskartonplatten (Annahme auch im Obergeschoss)
Deckenbekleidungen einfache Deckenbekleidungen aus Holz bzw. Holzwerkstoffen, tlw. mit integrierten Lampen (Annahme auch im Obergeschoss)
Küche
Bodenbeläge Fliesen
Wandbekleidungen Fliesenspiegel an Objektwand, sonst verputzt
Deckenbekleidungen Deckenverkleidungen mit integrierten Leuchten
Diele/Flur
Bodenbeläge einfachste Kunststoffbeläge bzw. Kunststeinplatten (Annahme auch im Obergeschoss)
Wandbekleidungen Putz mit Anstrich bzw. einfache Tapeten auf Putz (Annahme auch im Obergeschoss)
Deckenbekleidungen Putz mit Anstrich bzw. einfache Deckenpaneele (Annahme auch im Obergeschoss)
Bad
Bodenbeläge einfache Keramikplättchen im Stil der 1950er Jahre
Wandbekleidungen einfacher Fliesensockel im Stil der 1950er Jahre
Deckenbekleidungen Putz mit Anstrich
Fenster überwiegend einfache Holzfenster mit einfacher Verglasung, Rollläden aus Kunststoff (überwiegend defekt); rückseitig Kunststofffenster mit Isolierverglasungen (Annahme auch im Obergeschoss)
Türen
- Eingangstür sehr einfache Holztür aus den 1950er Jahren mit einfacher Verglasung, Glasfüllung tlw. defekt
- Zimmertüren einfache, glatte Türen aus Sperrholz (Annahme auch im Obergeschoss)
- Kellergaragen zwei Stahlschwingtore
Elektro- und Sanitärinstallation, Heizung und Warmwasserversorgung
Elektroinstallation einfacher Standard, technisch überaltert (Annahme auch im Obergeschoss)
Heizung Nachspeicheröfen (Annahme auch im Obergeschoss), Holz-ofen in einem Wohnraum im Erdgeschoss
Warmwasserversorgung Boiler bzw. Durchlauferhitzer
Sanitäre Installation Bad: Wanne, Waschbecken und WC in einfacher Ausstattung und Qualität im Standard der 1950er Jahre, überaltert; Belüftung über Fenster
Besondere Einrichtungen, Küchenausstattung
Besondere Einrichtungen keine vorhanden (Annahme auch im Obergeschoss)
Küchenausstattung ohne wirtschaftlichen Wert
Keller und Dach
Keller
Bodenbeläge Beton bzw. einfacher Estrich (Annahme)
Wandbekleidungen Sichtmauerwerk oder einfacher Putz (Annahme)
Deckenbekleidungen Beton mit Anstrich (Annahme)
Dächer
Dachkonstruktion Holzdächer (Unterhaltungsstau an den Holzaußengewerken), ohne Dämmung (Annahme)
Dachform Satteldächer
Dacheindeckungen Kunstschiefer und Naturschiefer
Bodenbeläge im Dachraum Holzdielen bzw. Beton (Annahme)
Besondere Bauteile Eingangsvorbau mit Eingangstreppe und Überdachung
Belichtung und Besonnung gut bis befriedigend
Bauschäden (soweit erkennbar) Rissbildungen am Mauerwerk, tlw. abplatzender Innenputz, Holzschädlingsbefall an der Geschosstreppe zum Obergeschoss, verwitterter Außenputz
Zustand des Gebäudes Der Zustand des Wohnhauses mit Anbau ist sehr stark vernachlässigt. Es besteht ein massiver Unterhaltungs- und Modernisierungsstau an allen sichtbaren Gewerken. Darüber hinaus befindet sich in erheblichem Umfang Unrat innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Wohnhauses.
Schuppen (ehemalige Stallung)
Annahme: massiv, zweigeschossig, Satteldach mit Kunstschiefereindeckung, einfache Holztüren
angebauter Schuppen
baufällig, ohne wirtschaftlichen Wert
Außenanlagen
Versorgungs- und Entwässerungseinrichtungen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz, Hof- und Stellplatzbefestigung, Einfriedungen