land-/ forstwirtschtl. Flächen in 84364 Schatzbach, 2 K 104/22 (AG Eggenfelden)
Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 2 K 104/22 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Leite |
PLZ Ort: | 84364 Schatzbach |
Verkehrswert: | 83.000,00 EUR |
Termin: | 03.12.2024 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Fläche der Land- und Forstwirtschaft in Leite, 84364 Schatzbach
- Grundbuch: Eggenfelden von Untertattenbach
- Band: 17
- Blatt: 915
- Gemarkung: Untertattenbach
- Flurstück-Nr.: 2359
- Ackerland zu 8.860m²
Wertermittlungsstichtag: 14.12.2023
Verkehrswert: 83.000
Grundstücksbeschreibung
Bundesland Bayern
Landkreis Rottal-Inn
Gemeinde Bad Birnbach
Ort Schatzbach
Art des Objektes Ackerland /Landwirtschaftliche Nutzfläche
Tatsächliche Nutzung Ackerland mit schmalen Grünlandstreifen im Osten (208 m²)
Bodenbeurteilung Lehmboden L5D 55/48 und L4D 62/55 , durchschnittliche WZP 58/51 , gut humushaltig, keine schwere Bodenqualität, keine Tonanteile, wenige kleine Kieselsteine.
Lage Außenbereich, in Ortsrandlage zu Schatzbach
Gelände Leichtes Gefälle nach Osten, zusätzlich kippt die Fläche sanft nach Norden hin ab.
Bodenoberfläche Weitgehend gerade
Erosionsklasse Wasser 2, Wind 0
Benachteiligtes Gebiet Nein
Nitratbelastetes Gebiet Nein
Zuschnitt/ Ausformung Nahezu rechteckig
Zufahrt Gute Anbindung über öffentliche Gemeindestraße im Norden direkt nach Schatzbach, befestigt mit Teerschotter
Liegenschaftskataster Lage Leite, Fläche 8.860 m2, Ackerland L5D 55/48 5.406 m2 EMZ 2.595; Ackerland L4D 62/55 3.454 m2 EMZ 1.900; Gesamtertragsmesszahl 4.495
Flächennutzungsplan Außenbereich, Fläche der Land- und Forstwirtschaft. Für die nördlich der Straße angrenzenden Anwesen besteht eine Aussenbereichssatzung. Südlich der Straße im Bereich der FINrn. 2359 und 2277/1 besteht keine Aussenbereichssatzung. Eine Erweiterung auf diese beiden FINrn. ist nach Ansicht der Marktverwaltung Bad Birnbach nicht zu erwarten.
Erschließung Zufahrt. Öffentliche Trinkwasserleitung und Schmutzwasserkanal liegen zur Erschließung der nördlich der Straße befindlichen Bebauung in der Straße.
Bebauung Unbebaut
Außenanlagen Nicht vorhanden
Baumbestand Nicht vorhanden
Gebietskulissen Nicht betroffen