Einfamilienhaus in 84508 Burgkirchen a.d.Alz, K 28/23

Amtsgericht: Mühldorf a. Inn
Aktenzeichen: K 28/23
Objekttyp: Einfamilienhaus
Straße: Mozartstraße 122
PLZ Ort: 84508 Burgkirchen a.d.Alz
Verkehrswert: 403.000,00 EUR
Termin: 27.11.2024     14:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
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Die Internetveröffentlichung der Termine und die Kurzbeschreibung der Objekte erfolgt ohne Gewähr. Die Beschreibung der Objekte wurde aus dem jeweiligen Wertgutachten entnommen. Weder das Amtsgericht Mühldorf a. Inn noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Der Sachverständige ist nicht befugt, Objektauskünfte zu erteilen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers des Gutachtens gestattet.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für Einfamilienwohnhaus, Garage, Hofraum und Garten in 84508 Burgkirchen a.d.Alz Mozartstraße 122

  • Grundbuch: Altötting
  • Blatt: 1286
  • Gemarkung: Forstkastl
  • Flurstück-Nr.: 145/3
  • Gebäude- und Freifläche zu 527 m²

 

und

 

Flurstück-Nr.: 127/6

Landwirtschaftsfläche zu 12 m²

 

Wertermittlungsstichtag: 14.05.2024

Verkehrswert: 403.000€ (400.000€ (Flurstück 145/3) und 3.000,- € (Flst. 127/6) - beide Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Hinweis: Somit konnten das Grundstück und die Gebäude nur von außen besichtigt werden.

Mikrolage Die unmittelbare Umgebung ist ein Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in Einzel- und Doppelhausbebauung bis E+1+D, nicht vollständig bebaut, unmittelbar an der westlichen Grundstücksgrenze beginnen weitläufige landwirtschaftliche Nutzflächen.

Nutzung Soweit bekannt und ersichtlich, ist das Einfamilienwohnhaus bewohnt.

Erschließung Ob die Erschließungskosten im augenblicklichen Erschließungszustand bezahlt sind, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Überbau Anhand der Digitalen Flurkarte ist erkennbar, dass die Garage des südöstlichen Nachbargrundstücks Mozartstraße 120, Flst. 145/4 Gmkg. Forstkastl, um 5 cm über die gemeinsame Grenze mit dem Bewertungsgrundstück gebaut ist. Über die gesamte Länge des Garagengebäudes von 5,49 m ergibt sich demnach eine Grenzüberbauung von ca. 0,27 m².

Topographie Das Grundstück weist ein leichtes Gefälle nach Osten auf, der

Untergrund Höhenunterschied beträgt ca. 1 m. Gemäß der digitalen Höhenlinienkarte der Vermessungsverwaltung beträgt die mittlere Höhe des Grundstücks ca. 411 m NHN. Der Grundwasserspiegel liegt ca. 9 m unter der Geländeoberkante.

Straße, Zufahrt Das Bewertungsgrundstück ist von Nordosten von der Mozartstraße aus erreichbar. Die Mozartstraße ist eine ausgebaute, asphaltierte und öffentliche Siedlungsstraße mit einem auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlaufenden mit Betonsteinpflaster befestigten Gehweg. Die Mozartstraße befindet sich im Eigentum der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz.

Ver- und Entsorgung Leitungen für Wasserversorgung, Schmutzwasserkanalisation, Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Erdgas sind in der Straße vorhanden. Das Wohnhausgrundstück ist wohl an sämtliche verfügbaren Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen.

Parkplätze Vor der Garage steht ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung, vor dem Wohnhaus sind zwei weitere Kfz-Stellplätze vorhanden. Der Hauszugangsbereich ist so breit angelegt, dass auch hier noch ca. zwei Stellplätze zur Verfügung stehen. Im öffentlichen Straßenraum sind weitere Stellplätze vorhanden.

Nachbarschaft In der unmittelbaren Umgebung des Bewertungsgrundstücks ist keine störende Nachbarschaft feststellbar.

 

Gebäudebeschreibung

 

Baujahre ca. 2003 Errichtung des Einfamilienwohnhauses und der Garage

Historie/Nutzung Vermutlich ist das Wohnhaus seit der Errichtung bewohnt. Soweit bei der Ortsbesichtigung erkennbar, ist das Wohnhaus aktuell bewohnt.

 

Gebäudebauart Wohnhaus: Holzrahmenbauweise, E+D, voll unterkellert, Satteldach; Garage: Betonfertiggarage, nicht unterkellert, Satteldach

 

Bauausführung und wesentliche Ausstattungs- gemäß Baubeschreibung

  • Wohnhaus: Fundamente und Bodenplatte Beton; Kelleraußenwände 24 cm Beton mit Dämmung, Kellerinnenwände 11,5 cm und 24 cm Mauerwerk; Außenwände Holzrahmenbauweise 24 cm mit Dämmung, Verkleidung und Verputz, Innenwände Holzrahmenbauweise 11,5 cm mit Dämmung und Verkleidung; Stahlbetondecke über Kellergeschoss, Holzbalkendecken über Erdgeschoss und Obergeschoss; zimmermannsmäßiger Holzdachstuhl als Satteldach, mit Einschalung und Dämmung, Pfannendeckung, Kaminkehrertritt; vom Kellergeschoss zum Erdgeschoss teilgewendelte Stahlbetontreppe, vom Erdgeschoss zum Dachgeschoss teilgewendelte Holzwangentreppe; Holzbalkon mit Holzgeländer; in den Wohnräumen Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff mit Isolierverglasung, Kunststoffrollläden; Hauseingangstüre und -zarge in Kunststoff; Eingangsüberdachung in Holzbauweise, Eindeckung mit transparenter Kunststoffplatte.
  • Garage: Fundamente aus Beton; Stahlbetonfertigbauteil; zimmermannsmäßiger Holzdachstuhl als Satteldach, Dachraum mit Holzluke, Pfannendeckung; Kunststofffenster; Schwingtor.

Ausstattung Das Wohngebäude ist wohl an sämtliche verfügbaren Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen. Laut Baubeschreibung erfolgen die Beheizung der Räumlichkeiten und die Warmwasserversorgung mit einer Erdgaszentralheizung, zusätzlich war ein Kachelofen geplant. Laut Eingabeplan WC mit Waschbecken im Erdgeschoss und Badezimmer mit WC, zwei Waschbecken und Wanne im Dachgeschoss. Zwischen Wohnhaus und Garage ist eine Abtrennung samt Durchgangstür aus Holzbrettern montiert.

Raumaufteilung

  • Wohnhaus: KG: Flur, Waschküche, 3 Kellerräume; EG: Windfang, Diele, Hauswirtschaftsraum, WC, Arbeiten, Wohnen, Kochen/Essen, Speis, Terrasse; DG: Flur, Bad, Kind 1, Kind 2, Eltern, Abstellraum, Balkon
  • Garage: EG: Kfz-Stellplatz

Dächer Zum Zustand bzw. Undichtigkeiten der Dächer des Wohnhauses und der Doppelgarage kann keine Aussage getroffen werden.

 

erforderliche Reparaturen, Mängel vorhanden (siehe Gutachten)

Gesamtbeurteilung Unter Berücksichtigung des Gebäudezustands, der erforderlichen Reparaturen und der genannten Mängel machen die Gebäude, soweit von außen erkennbar, einen den Baujahren entsprechenden unterdurchschnittlichen Gesamteindruck.

 

Außenanlagen

 

Straßenseitig ist keine Einfriedung vorhanden. Der Zufahrts- und Zugangsbereich, der Garagenvorplatz sowie die beiden Stellplätze sind mit Betonsteinpflaster befestigt. Die Gartenanlagen bestehen aus Rasenflächen, Pflanzbeeten, Ziersträuchern und wohl Obstbäumen. Zu den gartenseitigen Einfriedungen, der weiteren Wegeführung im Garten sowie den weiteren Gartenanlagen können mangels Besichtigung keine Aussagen getroffen werden.