Garage(n) in 89364 Bibertal-Großkissendorf, 2 K 32/24#1
Amtsgericht: | Neu- Ulm |
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Aktenzeichen: | 2 K 32/24#1 |
Objekttyp: | Garage(n) |
Straße: | Weißenhorner Straße 9 und 9a |
PLZ Ort: | 89364 Bibertal-Großkissendorf |
Verkehrswert: | 11.000,00 EUR |
Termin: | 12.02.2025 10:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für 1/1000 Miteigentumsanteil an Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage im Aufteilungsplan mit Nr. Garage 3 bezeichnet. (Dritte Garage von links) in 89364 Bibertal-Großkissendorf, Weißenhorner Straße 9 und 9a
- Grundbuch: Großkissendorf
- Blatt: 894
- Lfd. Nr.: 2
- Gemarkung: Großkissendorf
- Flurstück-Nr.: 22/1
- Gebäude- und Freifläche zu 805m²
Wertermittlungsstichtag: 07. August 2024
Verkehrswert: 11.000
Grundstücksbeschreibung
Wohn - / Geschäftslage Das nahezu rechteckig zugeschnittene und nahezu ebene Eckgrundstück liegt zentral im Ortsteil Großkissendorf in einem Misch-/Dorfgebiet. In unmittelbarer Nähe des Grundstücks befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle des ÖPNV. Grundschule, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich unter anderem in den Ortsteilen Bühl und Kissendorf. Sämtliche weiteren Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfes sind in Günzburg.
Erschließung öffentliche, asphaltierte Straße mit Gehwegen und Straßenbeleuchtung; elektrischer Strom; gemeindliche Wasserleitung; Abwasserkanal; Gasanschluss
Bebauung der Umgebung Wohnhäuser, Gasthaus, landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Kirche, Kindertagesstätte
Baujahr ca. 1997
Gebäudebeschreibung
eingeschossige Massivbau auf Betonstreifenfundamenten mit Satteldach/ Holzkonstruktion und Dachpfannendeckung; Blechhubtor, vermutlich Estrichboden und normale elektrische Installation; Stau raum im Dach (die Garage konnte nur von außen besichtigt werden).
Summe Bruttogrundfläche 32,00m² - 1 Garagenstellplatz
Außenanlagen
Umzäunung in Holz, teilweise Maschendrahtumzäunung; PKW-Stellplätze mit Betonsteinbelag; gemeinsame Fahrradabstellhäuschen in Blech Die Gebäude und Außenanlagen werden nur insoweit beschrieben, wie es für die Herleitung der Daten in der Wertermittlung notwendig ist. Hierbei werden die offensichtlichen und vorherrschenden Ausführungen und Ausstattungen beschrieben. In einzelnen Bereichen können Abweichungen auftreten, die dann allerdings nicht wesentlich werterheblich sind. Angaben über nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen, Hinweisen während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen Ausführung im Baujahr. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurde nicht geprüft; im Gutachten wird die Funktionsfähigkeit unterstellt, bzw. die Funktionsuntüchtigkeit nach Angaben des Mieters berücksichtigt. Baumängel und -schäden wurden soweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. offensichtlich erkennbar waren und erfolgten zum Teil nach Angaben des Mieters.