Mehrfamilienhaus in 85777 Fahrenzhausen, 2 K 15/23 (Amtsgericht Freising)

Amtsgericht: Landshut
Aktenzeichen: 2 K 15/23
Objekttyp: Mehrfamilienhaus
Straße: Josef-Hörl-Straße 11 a
PLZ Ort: 85777 Fahrenzhausen
Verkehrswert: 761.000,00 EUR
Termin: 18.02.2025     09:00 Uhr
Zuschlag ab: keine Angabe

Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung PDF-Download Kartenausschnitt

Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für das Zweifamilienhaus mit Garage

Josef-Hörl-Straße 11 a, 85777 Fahrenzhausen

  • Grundbuch: Großnöbach
  • Blatt: 1929
  • Lfd. Nr.: 1
  • Gemarkung: Großnöbach
  • Flurstück-Nr.: 2409/6
  • Gebäude- und Freifläche zu 370m²

 

Wertermittlungsstichtag: 18.03.2024

Verkehrswert: 761.000€

 

Hinweis: Es wird zum selben Termin ein weiteres Grundstück versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 15/23#1)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Besichtigungsumfang Am Termin konnten die Außenanlagen, das Grundstück und seine Bebauung von außen sowie das Umfeld ausführlich besichtigt werden. Eine Innenbesichtigung war trotz Anmeldung bei den Mietern nicht möglich.

Mikrolage Das Objekt liegt im Ortsteil Bergfeld von Fahrenzhausen, etwa 1,5 km südlich des Gemeindehauptorts. Bergfeld liegt direkt westlich der B 13 München Richtung Ingolstadt. Bergfeld ist eine kleinteilige Siedlung mit älteren Einfamilienhäusern, im Zuge des Siedlungsdrucks aus München wurden viele Grundstücke nachverdichtet. Bergfeld wird i.W. von der Josef-Hörl-Straße erschlossen, die schleifenartig durch die Siedlung führt und in einem Wendehammer endet. Die Straße ist schmal ausgebaut mit einseitigem Gehweg (Breite insgesamt um 6m), sehr eingeschränkt Parkmöglichkeiten und geringem Verkehrsaufkommen.

Parkmöglichkeiten relevante Parkmöglichkeiten nur auf dem eigenen Grundstück, z.B. in der Garage

Zufahrten über öffentliche Straße

Versorgungsleitungen Die ortsüblichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind augenscheinlich in der Straße vorhanden .

Erschließungskosten Die angegebenen Werte gelten für erschließungskostenfreien Zustand von Grund und Boden. Gemäß Auskunft der Gemeinde Fahrenzhausen wurden keine ausstehenden Beträge genannt und auf Fallkonstellationen hingewiesen, die Nachberechnungen auslösen können.

Sonstige Einflüsse Gemäß Flurkarte überbaut der östlich angrenzende Nachbar (Flurstück 2409/42) die östliche Grundstücksgrenze in geringfügigem Umfang. Ob dazu Regelungen getroffen wurden, ist nicht bekannt.

Nutzung Mit Datum 17.06.1993 wurde das Objekt als Einfamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Mit Datum vom 06.05.2014 wurde der Umbau zum Zweifamilienhaus genehmigt. Hinweise, dass das Objekt nicht zulässigerweise errichtet worden wäre oder nicht genehmigungsfähig wäre, bestehen nicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen:

  • die im Plan eingezeichnete Parkbox Wöhr Typ 401 mit zwei Stellplätzen wurde offensichtlich durch eine offene Bühnenkonstruktion ersetzt
  • der Zugang zum Dachgeschoss hat eine nicht im Plan eingezeichnete Einhausung erhalten
  • laut vorgelegtem Gutachten von 2022 wurden Bereiche wohnraumartig ausgebaut, die laut Plan Keller, Garagenspeicher oder Spitzboden sind - die Genehmigungsfähigkeit solcher Ausbauten ist im Hinblick auf die BayBO fraglich, diese Flächen bleiben daher in der Wohnflächenberechnung ohne Ansatz

 

Gebäudebeschreibung

 

Aufstehende Bebauung Die aufstehende Bebauung ist ein frei stehendes Wohnhaus mit Doppelgarage, die kommun an das östliche Nachbargebäude angrenzt.

Baujahr gemäß ursprünglichen Bauunterlagen um 1993

Konzeption laut Plan: Keller, auch unter der Garage, Erdgeschoss (eine Wohneinheit), Dachgeschoss ausgebaut (eine Wohneinheit), Spitzboden nicht ausgebaut

Wohnfläche rd. 150 m²

 

Baubeschreibung

Konstruktion gewöhnliche Massivbauweise

Außenwände Mauerwerk, verputzt ohne Vollwärmeschutz

Fundamente objekttypisch massiv

Dach/ Dachform Satteldach

Dachtragwerk zimmermannsmäßiger Holzdachstuhl

Dacheindeckung Dachsteine

Entwässerung übliche Dachentwässerung

Haustechnik üblicher Standard mit Zentralheizung angenommen

Ausbau üblicher Ausbaustandard angenommen

Treppe angewendelte Treppe zwischen Keller und EG ein läufige Treppe zum DG

Fenster isolierverglaste Fenster (offensichtlich Kunststoff und Holz) mit außenliegende Jalousien

Sanitärausstattung objekttypische Ausführung

Sonstiges Doppelgarage in Mauerwerksbauweise, Kipptor

 

Beurteilung Insgesamt handelt es sich um ein etwa 30 Jahre altes Wohnhaus mit Doppelgarage, nach Umbau zum Zweifamilienhaus mit konzeptionellen Mängeln hinsichtlich Grundrisse.

 

Außenanlagen

 

Das Grundstück ist in dem Bereich, der von außen besichtigt werden konnte, gepflastert. Eine Einfriedung mit Toranlage ist vorhanden.