Einfamilienhaus in 84183 Niederviehbach, 3 K 24/24 (Amtsgericht Landau a.d. Isar)
Amtsgericht: | Landshut |
---|---|
Aktenzeichen: | 3 K 24/24 |
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Straße: | Hauptstraße 59 |
PLZ Ort: | 84183 Niederviehbach |
Verkehrswert: | 50.000,00 EUR |
Termin: | 25.03.2025 09:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
PDF-Download
Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für des Anwesens Hauptstraße 59 in 84183 Niederviehbach
- Grundbuch: Niederviehbach
- Blatt: 1283
- Lfd. Nr.: 1
- Gemarkung: Niederviehbach
- Flurstück-Nr.: 74/2
- Gebäude- und Freifläche zu 335m²
Wertermittlungsstichtag: 03.05.2024
Verkehrswert: 50.000,00
Grundstücksbeschreibung
Lage im Gemeindegebiet im Hauptort Niederviehbach, unmittelbar östlich der Hauptstraße und am Flusslauf des Viehbachs
Umgebungsbebauung dörfliche Siedlungsstruktur mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden unterschiedlichen Baualters westlich der Hauptstraße z.T. geschlossene und im Übrigen offene Bauweise, Höhenentwicklung von bis zu zwei Vollgeschossen zzgl. ausgebauter Dachgeschosse
Erschließungssituation die fußläufige Erschließung und Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Kreisstraße DGF 1 (Hauptstraße) aus über eine kleine Brücke und über das im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstück Flst.-Nr. 15/31 nach Auskunft der Gemeinde handelt sich hierbei um den Loichinger Weg; dieser ist öffentlich gewidmet, allerdings ist eine andere (falsche) Flst.Nr. verzeichnet, die Kommune konnte somit nicht abschließend die öffentliche Widmung für die Flst.-Nr. 15/31 feststellen es bestehen Anschlüsse an die regionale Elektrizitätsversorgung sowie an das kommunale Entwässerungs- und Wasserversorgungsnetz die Herstellungsbeiträge nach KAG fur die Wasserentsorgung
wurden fiir die gesamte Grundstücksfläche von 335 m2 und für eine Geschossfläche von rd. 195 m2 erhoben und bezahlt für die Wasserversorgung liegen dem zuständigen Erschließungsträger keine Bescheide vor; er teilte mit, falls keine Herstellungsbeiträge nach KAG erhoben worden sind, wären dies zwischenzeitlich verjährt; somit sind die Beiträge rur das vorhandene Grundstücks und die Bestandsbebauung abgegolten im Übrigen ist mit keinen Erschließungsbeiträgen nach § 127 BauGB zu rechnen
Umwelt-, Natur- und Wasserschutz Das Anwesen befindet sich aber aufgrund der unmittelbaren Lage am Viehbach in einem wassersensiblen Bereich. Diese Gebiete kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen oder zeitweIse hoch anstehendem Grundwasser mit Nutzungsbeeinträchtigungen kommen kann. Die Antragstellerin und der Antragsgegner teilten am Ortstermin übereinstimmend mit, dass im Jahr 1991 im Bereich des gegenständlichen Anwesens ein Hochwasserereignis mit einem Wasserstand von ca. 1, 10m über dem Erdgeschossfußboden eingetreten ist. Dies ist durch eine Fotoaufnahme dokumentiert. Die Antragstellerin verwies auf eine weitere Überschwemmung mit einem Wasserstand von ca. 40 cm beim Pfingsthochwasser 1999. Hierzu liegt keine Dokumentation und keine Bestätigung des Antragsgegners vor.
Tatsächliche bauliche Nutzung Auf dem Anwesen ist ein nicht unterkellertes freistehendes Einfamilienhaus mit EG, 1. OG und nicht ausgebautem DG errichtet. An der südöstlichen Grundstücksgrenze existiert ein nicht unterkellertes Nebengebäude. Dieses setzt sich aus einer Pkw-Garage mit Speicher und einem eingeschossigen Schuppen zusammen.
Mietvertragliche Vereinbarungen / Nutzungssituation Die gegenständliche Immobilie wird seit Dezember 2022 nicht mehr bewohnt. Es existieren keine mietvertraglichen Vereinbarungen. Die Wertableitung stellt auf einen bezugsfreien Zustand ab.
Gebäudebeschreibung
Bebauung freistehendes Einfamilienhaus, an der südöstlichen Grundstücksgrenze Nebengebäude (Pkw-Garage mit Lagerschuppen)
Wohngebäude
Das Ursprungsbaujahr des Wohngebäudes ist nicht bekannt. Vermutlich stammt es aus dem frühen 20. Jahrhundert. 1931 errichtete man einen Kamin und 1964/65 wurden ein Badezimmer eingebaut, die Fenster und Türen erneuert (inkl. Vergrößerung der Öffnungen) sowie die Umfassungswände mit Bimshohlblocksteinen untermauert. Aus den 1960er Jahren stammen vermutlich die Elektroinstallationen. Im Übrigen sind keine wertsignifikanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen erkennbar.
Wohnfläche (WFL) insgesamt ca. 135 m²
Baukonstruktion
Fundamente / Bodenplatte vmtl. in Stampf- und Stahlbeton
Umfassungs-/ Innenwände Bimshohlblocksteine und Holzblockbauwände, bis ca. 25 cm
Decken Holzbalkendecken
Balkone nicht vorhanden
Dachkonstruktion zimmermannsmäßiges Satteldach In Holzkonstruktion mit ca. 30°-Neigung
Dacheindeckung Ziegeleindeckung mit Querlattung
Regenableitung Regenrinnen und Fallrohre aus Stahlblech
Ausbau
Fassadengestaltung mehrlagiger Außenputz, abgesetzter Sockelbereich, gestrichen
Fenster / Fenstertüren Verbund-Drehkippfenster in Holzkonstruktion aus 1964, z.T. Kunststoffrollläden mit Gurtzug im DG Holzrahmenfenster mit Einfachverglasung aus dem Ursprungsbaujahr
Eingangstüre in Holz-/ Glaskonstruktion, aus 1964
Innentüren im EG Füllungstüren mit glatten Türblättern bzw. mit Glasausschnitt in Holzzargen, vmtl. aus den 1960er Jahren im 1. OG Holzrahmentüren mit Holzzargen aus dem Ursprungsbaujahr
Bodenbeläge überwiegend Holzdielen und -bretter, Teppichboden, Werksteinbelag im Flur und in den Sanitärbereichen, im EG Z.T. in den 1990er Jahren aufgrund des Hochwasserereignisses erneuert
Wandbehandlung verputzt und gestrichen bzw. Tapetenbelag, Küche mit Fliesenspiegel, Badezimmer umlaufend ca. 1,60 m hoch gefliest, beim WC umlaufend ca. 1,00m hoch Holzschalung, im DG sichtbare Holzblockwände
Decken-/ Dachuntersichten verputzt und gestrichen, z.T. sichtbare Holzkonstruktion, keine Wärmedämmmaßnahmen beim DG
Treppen einläufige Holztreppen aus dem Ursprungsbaujahr
Gebäudetechnik
Sanitärausstattung Stand-WC mit Druckspülung, separates Badezimmer mit Waschbecken und Einbaubadewanne, Standard der 1960er Jahre
Heizung / Warmwasser Holzeinzelöfen mit Abgasführung über Dach Küchenherd (Typ Lohberger LHS 90,3), Nennwärmeleistung 8,5 kW, aus 2007 Badeofen (Typ Kaldewei 315), Nennwärmeleistung nicht bekannt, aus 2009 im Wohnzimmer Kaminofen (Typ Oranier 1210), Nennwärmeleistung und Baujahr nicht bekannt beim Waschbecken im Bad Warmwasserversorgung dezentral über Boiler
Elektroinstallation Unterverteilung, Steckdosen, Lichtschalter und Deckenbrennstellen; im Treppenhaus im 1. OG Elektrohauptabsicherung mit Schraubsicherungen und Wechselstromzähler Standard der 1960er Jahre
TV/Audio Fernsehantenne
Nebengebäude
Gebäudeart Garage mit Lagerschuppen
Baujahr ca. 1972
Geschosse eingeschossige und nicht unterkellerte Ausführung, der nicht ausgebaute Dachraum erstreckt sich nur über die Garage, er ist über den Schuppen mit einer Leiter erreichbar
Umbau keine
Modemisierung/ Sanierung keine
Brutto-Grundfläche (BGF) Garage rd . 40 m², Schuppen rd. 31 m2, insgesamt rd. 71 m2 (
Brutto-Rauminhalt (BRI) Garage rd. 63 m3, Schuppen rd. 103 m3, insgesamt rd. 166 m3
Bauweise Massivbauweise und Holzständerkonstruktion
Fundamente / Bodenplatte Beton und Stahlbeton
Umfassungs-/ Innenwände Betonsteine, Fassaden der Garage verputzt und gestrichen, im Übrigen nur Spritzbewurf bzw. unverputzt bei der Nordwestfassade des Lagerschuppens beplankte Holzständerkonstruktion
Decken bei der Garage in Stahlbeton
Dachkonstruktion/-eindeckung Satteldach in Holzkonstruktion mit ca. 27°-Neigung, Ziegeleindeckung, Regenrinnen und Fallrohre aus Stahlblech
Tore manuelles Garagenschwingtor in Stahlkonstruktion, beim Schuppen Holztor
Bauausführung einfach
Erhaltungs-/ Pflegezustand unterdurchschnittlich
Gesamtbeurteilung im Rahmen der möglichen Neubebauung steht eine Freilegung von dem Nebengebäude an
Außenanlagen
Einfriedungen z.T. Mauerwerkseinfriedung
Geländebefestigungen z.T. Betonbelag
Freiflächen-/Gartengestaltung Rasenflächen und Strauchbewuchs
Sonstiges Stützmauern und Außentreppe mit Stahlgeländer
Beurteilung im Rahmen der möglichen Neubebauung steht eine Freilegung der baulichen Außenanlagen an