Sonstiges in 85457 Maiszagl, 2 K 52/22 (Amtsgericht Landshut)

Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 2 K 52/22 |
Objekttyp: | Sonstiges |
Straße: | Einfang |
PLZ Ort: | 85457 Maiszagl |
Verkehrswert: | 7.942,00 EUR |
Termin: | 01.04.2025 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Wasserfläche (Bach) in Einfang 85457 Maiszagl
- Grundbuch: Wörth
- Blatt: 1577
- Lfd. Nr.: 1
- Gemarkung: Wörth
- Flurstück-Nr.: 2291/1
- Wasserfläche zu 1900m²
Wertermittlungsstichtag: 03.02.2023
Verkehrswert: 7.942,00
Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 52/22#1- 2 K 52/22#8), sowie die Terminsbestimmung
Grundstücksbeschreibung
Naturraum Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Agrargebiet 4, Tertiär-Hügelland (Süd)
Liegenschaftskataster Die vorherrschende Sodenart der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Lehm (L) und z.T. Moorboden (Mo) . Die Bonitäten liegen zwischen 37 und 63 SP. Der Mittelwert aller Flächen beträgt 37 BP, was bei Grünland einer leicht unterdurchschnittlichen natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.
Nutzungsmöglichkeit Laut Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen vom 02.02.2023 sind für die zu bewertenden Flächen in absehbarer Zeit keine höherwertigeren planerischen Nutzungsmöglichkeiten als die vorhandenen zu erwarten.
Überschwemmungsgebiet bzw. wassersensibler Bereich Gemäß "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" liegen die Grundstücke westlich der Ortsverbindungsstraße (Wohnhaus, Grünflächen-, Grünland- und Wasserflächen) im wassersensiblen Bereich. Die Flächen westlich der Schwill ach (Flurstück Nrn. 2291 , 2291/1) liegen im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet.
Landschafts-, Naturschutz, Biotope
- Landschaftsschutzgebiet "Sempt-Schwillachtal": Ja, alle Flurstücke
- Naturschutzgebiet: Nein
- Biotop: Ja, Flurst. Nr. 2291/1
- FFH-Gebiet: Nein
- Ökoflächenkataster: Nein
Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Die zu bewertenden Grundstücke liegen nicht in den "roten" und "gelben Gebieten".
Denkmalschutz Gemäß Bayerischem Denkmal-Atlas" liegen auf den Flurstücken Nr. 2291 und Nr. 2065 (Wald) zT Bereiche von Bodendenkmälern vor.
Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG Auf diesen Flächen besteht It. Auskunft des Landratsamts Erding - Untere Naturschutzbehörde ein Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG durch die öffentliche Hand, das bei einem Eigentumswechsel (Benachrichtigung der Behörde durch den Notar) ggf. ausgeübt wird . Das Vorkaufsrecht erstreckt sich nur auf die schützenswerten Teilflächen (Randstreifen entlang der Gewässer).
Erschließung, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Die restlichen landwirtschaftlichen Flurstücke sind im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn nicht erschlossen. Erschließungskosten nach BauGB33 und Herstellungsbeiträge nach KAG wurden nicht erhoben . Siehe auch § 5 Abs. 2 ImmoWertV.
Nutzung, Ausformung, Topografie, Zuwegung Einfang (Seitenarm der Schwillach), Wasserfläche (Bach), schmaler, sich auf einer Länge von ca. 340 m von Südosten nach Norden schlängelnder Bachlauf, z.T. Schilfbewuchs, l .T . Gehölzbewuchs, eben, Biotop
Lage Einfang (Seitenarm der Schwillach), das Gewässer durchfließt das Flurst. Nr. 2291 westlich des Wohnhauses
Art der Nutzung Wasserfläche (Bach), z.T. Schilfbewuchs, z.T. Gehölzbewuchs, Biotop
Bonität Teilfläche Grünland 38 BP
Ausformung schmaler, sich auf einer Länge von ca. 340 m von Südost nach Nord schlängelnder Bachlauf
Oberfläche eben
Zuwegung vorhanden
Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn
Immissionen keine wertmindernden
Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt. keine, siehe Kapitel 3.1.
Sonstiges Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG
Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), z.T. Wasserfläche, z.T. Fläche für die Landwirtschaft, z.T. einzelne Gehölze, Fläche mit bes. ökolog . Funktion: Schwerpunkt Entwicklung von Randbereichen entlang von Gewässern, vorl. gesichertes Überschwemmungsgebiet
Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: sonstige Flächen gemäß § 3 Abs. 5 ImmoWertV Gewässer, z.T. Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Grünland (minderwert.), Gehölz
Werteinstufung
Die Ableitung des Bodenwerts für Wasserflächen erfolgt anhand des Preisniveaus der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Liegen keine bzw. wenige Vergleichswerte für Wasserflächen vor, wird der Verkehrswert der Wasserfläche in der Regel mit bis zu 50 % des Verkehrswerts der Bezugsfläche bewertet , soweit es sich um eine intensiv genutzte Wasserfläche handelt auch mit bis zu 100 %. Nicht (wirtschaftlich) nutzbare Wasserflächen werden im Allgemeinen mit mindestens 10 % und höchstens mit dem hälftigen Bodenwert der angrenzenden Landfläche bewertet. Das Grünland weist eine geringe Größe und ungünstige Ausformung auf und ist eigenständig wirtschaftlich nicht nutzbar. Es handelt sich um Randbereiche entlang der Wasserfläche .