land-/ forstwirtschtl. Flächen in 84169 Altfraunhofen, 1 K 129/23 (Amtsgericht Landshut)

Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 1 K 129/23 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Länge |
PLZ Ort: | 84169 Altfraunhofen |
Verkehrswert: | 145.700,00 EUR |
Termin: | 20.05.2025 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Landwirtschaftsfläche in Länge, 84169 Altfraunhofen
- Grundbuch: Landshut von Münchsdorf
- Blatt: 813
- Gemarkung: Altfraunhofen
- Flurstück-Nr.: 876
- Landwirtschaftsfläche zu 8.940m²
Verkehrswert: 145.700,00
Grundstücksbeschreibung
Pacht verpachtet; Im Ortstermin wurden Kopien von Pachtverträgen übergeben. Daraus geht hervor, dass das Grundstück ab 01.10.2001 verpachtet wurde. Die Pachtzeit war zunächst auf neun Jahre befristet. Das Pacht jahr begann jeweils am 01.10. und endete am 30.09. Der Pachtzins betrug ca. 400 /ha. Es folgte eine Verlängerungsvereinbarung um weitere zwei Jahre unter den gleichen Vertragsbedingungen. In einer folgenden Verlängerungsvereinbarung, befristet bis 30.09.2021 , wurde in Abweichung der bisherigen Bestimmungen ein Pachtzins von 600 /ha festgelegt. Weitere schriftliche Vereinbarungen liegen nicht vor. Laut Auskunft im Ortstermin wurde das Grundstück weiter an den gleichen Pächter zu den gleichen Konditionen verpachtet.
Lage westlich von Altfraunhofen, südlich von Münchsdorf und der St 2054, östlich der B 15, keine Geschäftslage
Bonität 61 BP
Oberfläche von Süden nach Norden abfallend: im südlichen Teil zu ca. einem Drittel des Ackers leicht und dann die restlichen ca. zwei Drittel des Ackers stärker abfallend und im südlichen Teil von Westen nach Osten leicht abfallend
Zuwegung nördlich über Grasweg aus westlicher Richtung oder von St 2054 über verrohrten Graben, südlich über west-/östlich verlaufenden Feld-/Grasweg
Erschließung nicht erschlossen im abgaben- und beitragsrechtlichen Sinn
Agrargebiet 5, Tertiär-Hügelland
Bodenverhältnisse Gemäß BayernAtlas Geologie/Boden (Digitale Geologische Karte von Bayern und Übersichtsbodenkarte von Bayern) besteht der Boden fast ausschließlich aus Braunerde, aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm).
Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Das zu bewertende Grundstück liegt in keinem roten Gebiet, aber in einem gelben Gebiet.