Sonstiges in 24941 Flensburg, 50 K 24/24

Amtsgericht: | Flensburg |
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Aktenzeichen: | 50 K 24/24 |
Objekttyp: | Sonstiges |
Straße: | Grüner Weg |
PLZ Ort: | 24941 Flensburg |
Verkehrswert: | 12.000,00 EUR |
Termin: | 15.05.2025 10:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
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Kartenausschnitt
Bankverbindung für die Bietsicherheiten: Betr.: 9000037726, AZ: 50 K 24/24 Deutsche Bundesbank HH IBAN: DE42 200000000020201521 BIC: MARKDEF1200
Bei den Justizbehörden Flensburg finden zur Zeit Umbauarbeiten statt, die die Sitzungssäle betreffen. Es ist daher ein zentrales Saalmanagement eingerichtet worden. Alle Terminierungen lauten standardmäßig auf Saal 0. Der endgültige Terminsort wird ca. 1 Woche vor dem Termin bekannt gegeben. Daher wird gebeten unbedingt unter www.hanmark.de nachzuschauen.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Kleingartenfläche, Grüner Weg, 24941 Flensburg
- Grundbuch: Flensburg
- Blatt: 8.819
- Gemarkung: Flensburg B
- BV Nr. : 2
- Flur: 45, 46
- Flurstück-Nr.: 17, 7
- Erholungsfläche zu 298 m², 945 m² insgesamt 1.243 m²
Wertermittlungsstichtag: 01.10.2024
Verkehrswert: 12.000
Grundstücksbeschreibung
Hinweis: Zum Ortstermin war niemand zugegen, so dass lediglich eine straßenseitige Außenbesichtigung erfolgen konnte.
Wohn- und Geschäftslage Der Grüne Weg wurde zweispurig ausgebaut, asphaltiert und als Zone 30 eingerichtet. Abgetrennte Gehweg existieren nicht, beidseitig sind lediglich Grasstreifen vorhanden. Südlich und westlich befinden sich ebenfalls Kleingartenflächen. Unmittelbar nördlich und östlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Grundstück. Die genaue Lage in Bezug auf die nähere Umgebung und die Form des Wertermittlungsobjektes sind aus den anliegenden Übersichtskarten und dem Auszug aus der Katasterkarte zu ersehen.
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Wertermittlungsobjektes als Grünfläche bzw. Dauerkleingärten dargestellt.
Bebauungsplan Ein Bebauungsplan und eine Satzung existieren nicht. Es handelt sich somit um einen Bereich, der im Wesentlichen nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) bzw. nach dem Bundeskleingartengesetz zu beurteilen ist. Als Außenbereich gelten die Gebiete, für die weder ein Bebauungsplan festgesetzt ist, noch ein Bebauungszusammenhang besteht.
Grundstücksgröße und -zuschnitt Das insgesamt 1.243 m² große Grundstück setzt sich aus dem Flurstück 17 mit einer Einzelgröße von 298 m² und dem Flurstück 7 mit einer Einzelgröße von 945m² zusammen. Beide Flurstücke sind annähernd rechteckig ausgebildet und weisen eine nahezu ebene Oberflächenbeschaffenheit auf. Die Grundstückstiefe beträgt zusammen im Mittel ca. 42 m und die Breite im Mittel ca. 30 m. Dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte ist die genaue Form zu entnehmen. Die Flächenangabe wurde aus dem Grundbuchauszug übernommen und per Abgriff aus dem Liegenschaftskataster überschlägig geprüft.
Nutzung Das Grundstück ist soweit straßenseitig erkennbar nördlich mit einem Gebäude bebaut. Zudem waren in den einsehbaren Bereichen zur Straße verschiedeneAblagerungen vorhanden. Am Tor befanden sich eine Klingel und ein Briefkasten. Laut Kleingartengesetz ist eine Dauerwohnnutzung in Kleingärten jedoch nicht erlaubt. In welchem Umfang eine Nutzung tatsächlich erfolgt, konnte nicht abschließend festgestellt werden.
Erschließungszustand Das Wertermittlungsobjekt wird durch die Straße Grüner Weg erschlossen. Dabei handelt es sich um eine zweispurig ausgelegte und asphaltierte Straße. Es wird davon ausgegangen, dass die üblichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen im Straßenbereich vorhanden sind.
Gebäude und Außenanlagen
Die Anfrage beim Bauamt der Stadt Flensburg hat ergeben, dass für die beiden betroffenen Flurstücke keine Bauakten existieren. Der Bau von Gartenhäusern in einer Kleingartenanlage ist über das Bundeskleingartengesetz geregelt. Hiernach darf pro Parzelle lediglich ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz errichtet werden. Ein Bauantrag ist hierfür nicht erforderlich. Wird das Gartenhaus jedoch als Aufenthaltsraum genutzt oder mit Toilette, Kochgelegenheit oder Feuerstätte ausgestattet, ist i.d.R. eine Baugenehmigung erforderlich. Bei Überschreiten der Grundfläche muss ebenfalls eine Baugenehmigung beantragt werden. Da keine Begehung des Grundstücks ermöglicht wurde, konnte seitens des Sachverständigen die Größe, die Bauart und die Beschaffenheit der vorhandenen Bebauung nicht festgestellt werden. Im Zugangsbereich zur Straße erfolgt die Einfassung mit einem Holztor, ansonsten waren verschiedene Zäune, Buschwerk und Baumbestand als Einfriedung ersichtlich. Auf den einsehbaren Flächen befand sich Grasbewuchs, Buschwerk und Baumbestand.