land-/ forstwirtschtl. Flächen in 94405 Zeholfing, 3 K 35/24 (Amtsgericht Landau a.d. Isar)

Amtsgericht: | Landshut |
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Aktenzeichen: | 3 K 35/24 |
Objekttyp: | land-/ forstwirtschtl. Flächen |
Straße: | Erlau |
PLZ Ort: | 94405 Zeholfing |
Verkehrswert: | 485.800,00 EUR |
Termin: | 08.07.2025 11:00 Uhr |
Zuschlag ab: | keine Angabe |
Kostenfreie Leistungen für Bietinteressenten:
Terminsbestimmung
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Kartenausschnitt
Das Amtsgericht Landshut weist darauf hin, dass die Sachverständigen zur Objektauskunft nicht befugt sind; das vollständige Gutachten kann im Amtsgericht eingesehen werden; weder das Amtsgericht Landshut noch die Sachverständigen übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der Internetveröffentlichung.
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Landwirtschaftsfläche Erlau in 94405 Zeholfing
- Grundbuch: Landau a.d.lsar von Zeholfing
- Blatt: 1466
- BV Nr.: 13
- Gemarkung: Haidlfing
- Flurstück-Nr.: 3414
- Landwirtschaftsfläche zu 31.919m²
Wertermittlungsstichtag: 21.11 .2024
Verkehrswert: 485.800,00
Grundstücksbeschreibung
Nutzung Acker
Lage südlich von Wallersdorf, an der Gemarkungsgrenze zu Zeholfing, nördlich der DGF 3, keine Geschäftslage
Bonität 52 BP
Oberfläche eben bis leicht gewellt. Geländestufen: Die Bewertungsfläche liegt niedriger als die westliche Ackerfläche (Geländestufe ca. 1 m) und höher als das Grünland auf der anderen Seite des südlich verlaufenden Schotterwegs.
Zuwegung Schotterweg im Süden und Osten
Pacht nicht bekannt, ob Selbstbewirtschaftung oder Verpachtung, vom Eigentümer liegen keine Auskünfte vor
Erschließung nicht erschlossen im abgaben- und beitragsrechtlichen Sinn
Zuwegung Schotterweg im Süden und Osten
Mikrolage
Ortslage 0,03 km südlich von Erlenau (Forstfläche), 0,9 km südlich vom Mooskanal (Hauptkanal), Haidlfingermoos (0,8 km nordwestlich), Wallersdorfermoos (1 ,25 km nordöstlich), nördlich der DGF 3, südwestlich des Notburgawegs
Nutzungen in Umgebung Land- und Forstwirtschaft
Umgebung Westlich und nördlich anschließend Grünland mit jeweils einem wasserführenden Graben. Dort ist auch Gehölz und Schilf vorzufinden. Ca. 30 m nördlich liegt die Waldfläche Erlenau . Östlich und südlich gegenüber vom Schotterweg z.T. Grünland, unkultivierte Fläche sowie Gehölz. Ein paar Felder weiter östlich stehen Foliengewächshäuser. Auf einem Acker erfolgt Folienanbau . Zwischen den Gewächshäusern und dem Folienanbau befindet sich ein Brunnen. Nördlich gegenüber vom Brunnen ist eine Pumpe platziert mit Wasserleitung zur Bewässerung.
Zustand im Ortstermin Relativ starke Verunkrautung mit Ampfer, Ackerwinde und anderen Unkräutern v.a. im westlichen und im nördlichen Teil, deutlich schwächer im südlichen Teil. Im nördlichen und nordwestlichen Randbereich tiefe Fahrspuren z.T. mit Wasser in den Fahrspuren. Im nordöstlichen Randbereich wurde der Winterraps an den nassen Stellen nicht geerntet.
Liegenschaftskataster
- Die vorherrschende Bodenart der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Ton.
- Bodenstufe II: entspricht in etwa den Zustandsstufen 4 und 5 des Ackerschätzungsrahmens, Krume geringer Humusgehalt bis scharfes Absetzen der Krume, beginnende Bleichzone, Grenze zwischen Krume und Untergrund, erste Anzeichen von Verdichtungen des Untergrunds, i.d.R. Entkalkung und Versauerung vorhanden
- Wasser: Stufe 2: frische bis (mäßig) feuchte Lagen, keine Staunässe
Bodenverhältnisse
- Geologische Einheit: Flussschotter
- Gesteinsbeschreibung: Kies, wechselnd sandig, steinig
- Boden: Gley-Rendzina und Rendzina-Gley aus Schluff.
Überschwemmungsgebiet bzw. wassersensibler Bereich Gemäß "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" liegt das Grundstück in keinem Überschwemmungsgebiet, aber in einem wassersensiblen Bereich.
Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Das zu bewertende Grundstück liegt in keinem gelben Gebiet, aber in einem roten Gebiet.
Denkmalschutz Gemäß "Bayerischem Denkmal-Atlas" gehört die nördliche Grundstücksseite teilweise noch zu einem Grabhügel aus vorgeschichtlicher Zeitstellung (Bodendenkmal). Das Bodendenkmal hat im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung keinen messbaren Einfluss auf den Wert des Grundstücks.